Wesentliche Änderungen bei der Bescheinigung nach § 10a Abs. EStG
Thema
Erläuterungen
Ausweis geleistete Beiträge und Tilgungsleistungen
Unter der Randziffer (RZ) 4 wurde die vierte Spalte in die Positionen
Beiträge (a) und
Tilgungsleistungen (b)
aufgeteilt.
Steuerliche Indentifikationsnummer
Hinter der neu hinzugekommenen RZ 9 ist die steuerliche Indentifikationsnummer, wenn vorhanden, einzutragen.
Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse
Bei ebenfalls neu aufgenommenen RZ 10 bitte die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. der Alterskasse für Gartenbau, wenn vorhanden, vermerken.
Ausschnitt aus der Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG
Thema
Erläuterungen
Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG entfällt zukünftig
Ab dem kommenden Beitragsjahr wird das Verfahren vereinfacht. Ab 2011 wird Bescheinigung nicht mehr an den Altersvorsorgesparer versandt. Statt dessen werden die, zur Ermittlung des Sonderausgabenabzugs, erforderlichen Daten elektronisch an die Zulagenstelle übermittelt. Diese stellt die Daten den Länderfinanzbehörden zur Verfügung. Wir setzen das Einverständnis für diese Vereinfachung voraus, da ansonsten der Sonderausgabenabzug ab 2011 nicht mehr steuerlich anerkannt wird. Sollen von uns keine Daten an die Zulagestelle weitergeleitet werden, muss EIN Kreuz in das zweite Feld des Abschnitt G des Zulageantrags gesetzt werden.
Ausschnitt aus dem Antrag auf Altersvorsorgezulage Feld G